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Todesfall

Der Verlust eines nahestehenden Menschen trifft jeden von uns schmerzhaft. Nach dem Tod eines/r Angehörigen müssen die weiteren Schritte von den Hinterbliebenen getroffen werden:

  1. Totenbescheinigung: Der Todesfall muss sofort dem Gemeindearzt oder der Gemeindeärztin gemeldet werden.
  2. Sterbeurkunde und Sterbebuch: Der Todesfall muss beim Standesamt der Gemeinde oder des Magistrats des/der Verstorbenen angezeigt werden.
  3. Einsargung und Bestattung: Nach der Freigabe zur Bestattung durch den Arzt bzw. der Ärztin muss ein Bestattungsunternehmen zur Erledigung der Bestattungsmaßnahmen beauftragt werden.
  4. Graberwerb: Die Friedhofsverwaltung muss für die Nutzung eines Grabstätte kontaktiert werden.
  5. Privatrechtliche Verpflichtungen des/der Verstorbenen müssen gelöst oder geändert werden.
  6. Verlassenschaftsverfahren: Das Standesamt sendet eine Ausfertigung der Sterbeurkunde an das zuständige Bezirksgericht. Dieses beauftragt Notare zur Durchführung des Verlassenschaftsverfahren.

Weitere Informationen:

verwandte Themen:
Erben, Soziales

Die zuständige Behörde können Sie auf help.gv.at auswählen.

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