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Anzeige von Wildttieren mit besonderem Anspruch an die Haltung

Das Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 (CITES) regelt die Überwachung des internationalen Handels mit gefährdeten Tierarten, um das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu sichern. Mittlerweile haben sich knapp 160 Vertragsstaaten weltweit verpflichtet, den Handel mit diesen Arten und deren Haltung zu kontrollieren. In Österreich ist das Übereinkommen seit 1982 in Kraft.

Aus diesem Grund dürfen Wildtiere, die - etwa im Hinblick auf Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis oder Sozialverhalten - besondere Ansprüche an die Haltung stellen, gemäß § 25/1 Tierschutzgesetz (siehe erster Satz) in Österreich nur dann gehalten werden, wenn innerhalb von zwei Wochen Anzeige der Wildtierhaltung bei der Bezirkshauptmannschaft erfolgt.

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Jagd, Naturschutz

Die zuständige Behörde können Sie auf help.gv.at auswählen.

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