Tierseuchen
Den Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche haben
beim örtlich zuständigen Bürgermeister und bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen. In der dienstfreien Zeit ist die Anzeige über den Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft bzw. des Landes zu erstatten.
Die Liste der in Österreich anzeigepflichtigen Tierseuchen erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit Familie und Jugend. Informationen über international bedeutsame Tierseuchen (z.B. Maul- und Klauenseuche, Tollwut) können über WAHID (World Animal Health Information Database) Interface abgerufen werden.
weitere Informationen
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