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Sicherheit in Salzburg

Katastrophen, verursacht durch unvorhersehbare und plötzlich hereinbrechende Naturgewalten, wie insbesondere Überschwemmungen, Vermurungen, große Lawinenereignisse, aber auch folgenschwere Unfälle, sind alles lebensbedrohende Gefahren, die öffentliche Einrichtungen und andere Organisationen mit ihren Notfallplänen und Warnsystemen zu verhindern versuchen.

Die Bezirkshauptmannschaften als grundsätzlich zuständige Katastrophenschutzbehörden sind aufgerufen, Katastrophen vorzubeugen und im Falle eines Katastrophenereignisses mit den Einsatzorganisationen die Folgen der Katastrophen zu bekämpfen und zu beseitigen.

Aber die Sicherheit jedes Einzelnen kann auch durch kriminelle - also gerichtlich strafbare - Handlungen gefährdet oder beeinträchtigt werden, insbesondere die Sicherheit des Lebens, der Gesundheit, aber auch der Freiheit und des Eigentums. Es liegt in der Verantwortung der Behörden, Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren zu treffen. Die Bezirkshauptmannschaften in den Bezirken und die Bundespolizeidirektion Salzburg für die Landeshauptstadt sind die Sicherheitsbehörden 1. Instanz in ihrem Bezirk. Die Sicherheitsdirektion ist übergeordnete Sicherheitsbehörde für das Bundesland Salzburg. Es ist Aufgabe dieser Behörden, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, also den Beamten des Wachkörpers „Bundespolizei“, Gefahren, die aus strafbaren Handlungen drohen, abzuwehren, solchen strafbaren Handlungen vorzubeugen und sie aufzuklären.

Weitere Informationen:

verwandte Themen:
Arbeit, Gewalt, Hilfe/Notfall, Katastrophe, Naturschutz, Soziales, Umwelt, Wasser, Zivilschutz

Die zuständige Behörde können Sie auf help.gv.at auswählen.

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