Jagd
Die Jagd ist im Bundesland Salzburg unter Einhaltung des Jagdgesetzes bzw der entsprechenden Verordnungen auszuüben.
Das Jagdrecht stellt somit die Grundlage jeder Jagdausübung dar und beinhaltet das ausschließliche Recht, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, innerhalb eines Jagdgebietes das Wild zu hegen, zu verfolgen, zu erlegen, zu fangen und sich dieser und dessen nutzbare Teile anzueignen.
Dieses Recht fließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem untrennbar verbunden. Somit ist ein am Grundeigentum haftendes Realrecht, das in jagdpolizeilicher und jagdwirtschaftlicher Hinsicht landesgesetzlichen Beschränkungen (zB Schonvorschriften) und Verpflichtungen (zB Hegepflicht) unterworfen ist.
Weitere Informationen zur Jagd in Salzburg finden Sie auf der Homepage der Salzburger Jägerschaft.
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