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Ehe / Scheidung

Die Eheschließung ist ein Vertrag, in dem die Brautleute ihren Willen erklären, miteinander eine Ehe eingehen zu wollen. Der Abschluss dieses Vertrags setzt voraus, dass die Brautleute ehefähig sind und keine Eheverbote vorliegen.
Eine gültige Eheschließung erfolgt in Österreich unter Beisein eines Standesbeamten/einer Standesbeamtin und unter der Anwesenheit von zwei Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen. Bei der Anmeldung zur Trauung werden die Ehefähigkeit und etwaige Eheverbote vom Standesbeamten festgestellt.
Die folgenden Seiten informieren über alle relevanten Punkte einer Ehe wie die Ehefähigkeit, Eheverbote, Ehegüterrecht, Heirat und Scheidung. Eine umfassende Linksammlung führt zu weiteren wichtigen Informationen und Ansprechpersonen zu den Themen Ehe und Scheidung.

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